Unzulässiger Rechtsbehelf
Keine neue Verfassungsbeschwerdefrist
(IP) Hinsichtlich Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines entscheidungserheblichen Beweisantrags wegen eines Gehörsverstoßes hat der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) München mit Leitsatz entschieden.
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