Zwangsversteigerung Teileigentumseinheit: Geschäft im EG im Teilungsplan Nr. II, in einem Wohn- und …
Sandauer Straße 2,4, 95659 Arzberg
- Verkehrswert
- 56.200,00 €
- Versteigerungstermin
- 02.02.2026, 08:30 Uhr
- Aktenzeichen
- K 16/25
- Verkehrswert
- 56.200,00 €
- Versteigerungstermin
- 02.02.2026, 08:30 Uhr
- Aktenzeichen
- K 16/25
Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, 2. Februar 2026 um 8:30 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Hof Sitzungssaal 012, Berliner Platz 1, 95030 Hof öffentlich versteigert werden:
Eingetragen im Grundbuch Arzberg, Blatt 2007
Teileigentumseinheit: Geschäft im EG im Teilungsplan Nr. II, in einem Wohn- und Geschäftshaus
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Verkehrswert
- 56.200,00 €
- Versteigerungstermin
- 02.02.2026, 08:30 Uhr
- Aktenzeichen
- K 16/25
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.
Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
Sofern in digitalen Immobilien-Exposés dieses Amtsgerichts Bildmaterial angezeigt wird, unterliegt dieses dem Urheberrecht. Sofern dieses Bildmaterial dem PDF-Gutachten oder PDF-Exposé entnommen ist, gelten die Urheberrechte, die in den vorgenannten Dokumenten genannt werden. Das Urheberrecht liegt dabei entweder beim Gutachter selbst oder bei von ihm für die Erstellung des Bildmaterials beauftragten Personen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstiges Haus
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Teileigentumseinheit: Geschäft im EG im Teilungsplan Nr. II, in einem Wohn- und Geschäftshaus
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Arzberg
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
ME-Anteil
Sondereigentums-Art
Blatt
127,5/1070
Geschäft Nr. II
2007
an Grundstück
Gemarkung
Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
Hektar
Arzberg
1115/2
Wohn- und Geschäftsgebäude, Hofraum (darauf ein Teil der Garagen von Flurst. 1115/4)
Sandauer Straße 2, 4
0,2189
Zusatz: verbunden mit dem Sondereigentum an dem Geschäft Nr. II, Eingang Süd Erdgeschoß rechts.
Das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen (Eingetragen Band 47 Blätter 2006, 2008 bis 2017) gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.
Der Teileigentümer bedarf zur Veräußerung des Teileigentums der Zustimmung des Verwalters. Diese Zustimmung ist nicht erforderlich in den in § 4 der Miteigentumsordnung aufgeführten Fällen.
Im übrigen wird wegen des Gegenstandes und des Inhalts des Sondereigentums auf die Eintragungsbewilligung vom 21. September 1970 Bezug genommen.
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Teileigentumseinheit: Geschäft im EG im Teilungsplan Nr. II, in einem Wohn- und Geschäftshaus
Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.
Weitere Informationen unter www.zvg-portal.de
Der Versteigerungsvermerk ist am 17.03.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Lage
Ansprechpartner oder Gläubiger/-vertreter
Sparkasse Hochfranken, Schillerstraße 3, 95100 Selb
Copyright © 2025 immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.